Herstellergarantiebedingungen

Sicherheit und Zuverlässigkeit für viele weitere Jahre


Die Tridonic GmbH & Co KG, Färbergasse 15, A-6850 Dornbirn (Firmenbuchnummer 218728i, Landesgericht Feldkirch, Österreich) gewährt folgende Herstellergarantie auf Tridonic Produkte:

Tridonic garantiert, dass jene Produkte, die von berechtigten Unternehmen vertrieben werden und mit der Marke „Tridonic“ gekennzeichnet sind, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind, gemäß den hier näher bezeichneten Bedingungen. Der Garantiezeitraum wird im Datenblatt angeführt und gilt ab Herstellungsdatum.

Die Garantie gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass
  1. die Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Spezifikation, Produktbroschüre, Produktetikett und dergleichen) verwendet werden.
    Sobald die in der Tabelle „Erwartete Lebensdauer“ (siehe Datenblatt) angegebenen Betriebsstunden überschritten werden, reduziert sich die Garantiezeit auf die angegebene zu erwartende Lebensdauer.

  2. die Produkte fachmännisch installiert und in Betrieb gesetzt wurden;

  3. die Erbringung von Wartungs- und Reparaturleistungen an den Produkten ausschließlich nach Vorgaben des Herstellers erfolgen;

  4. die nach den einschlägigen technischen Normen bzw. produktspezifisch angegebenen, zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen nicht überschritten werden;

  5. das Produkt keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen und/oder chemischen Belastungen und/oder anderweitigen schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt wird.

Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden und die mittlere Nennausfallsrate übersteigen. Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LED-Modulen und Notlichtakkus beträgt die mittlere Nennausfallsrate 0,2%/1000 Betriebsstunden, sofern die mittlere Nennlebensdauer und Nennausfallsrate der Geräte oder Bauteile in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Spezifikation, Produktbroschüre und dergleichen) nicht anders definiert sind. Werden die in der Tabelle „Erwartete Lebensdauer“ (siehe Datenblatt) angegebenen Betriebsstunden überschritten, reduziert sich die Garantiezeit auf die angegebene zu erwartende Lebensdauer. Dem Kunden kommen keine Ansprüche aus dieser Herstellergarantie zu, wenn er den Garantiefall nicht innerhalb von 30 Tagen (einlangend) ab Feststellen des Defektes dem Garanten oder jener Vertriebsgesellschaft der Tridonic Gruppe in dem jeweiligen Land, in dem das Produkt erstmalig erworben und in Betrieb genommen wurde, schriftlich unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises über den eingetretenen Defekt bekannt gibt. Sollte sich nach Prüfung des Produktes herausstellen, dass ein Garantiefall eingetreten ist, liegt es im Ermessen des Garanten, das fehlerhafte Produkt zu reparieren, kostenlos ein gleichwertiges Produkt zu liefern oder eine Preisminderung anzubieten. Diese Garantie gilt nicht für Produktausfälle, die bereits im Rahmen der Gewährleistung durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung behoben wurden. Die Garantiefrist beginnt mit Erfüllung der Garantie nicht wieder neu zu laufen.

Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die jeweilige Vertriebsgesellschaft der Tridonic Gruppe in dem jeweiligen Land, in dem das Produkt erstmalig erworben und in Betrieb genommen wurde.

  1. Sämtliche Ersatzprodukte oder -teile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten, die gegenüber neuen Produkten oder Teilen in Hinsicht auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind. Das Ersatzprodukt kann bezüglich Abmessungen und Design vom ursprünglichen Produkt abweichen. „Wiederverwertete Materialien“ sind Teile oder Produkte, die gebraucht oder überholt und nicht neu sind. Obwohl solche Teile oder Produkte nicht neu sind, ist der Zustand nach einer Überholung oder Instandsetzung hinsichtlich der Leistung und Zuverlässigkeit wie neu. Die Funktionalität sämtlicher Ersatzprodukte oder -teile ist gleichwertig mit derjenigen des zu ersetzenden Produktes oder des zu ersetzenden Teiles. Ersatzprodukte oder -teile weisen für die restliche Zeit des anwendbaren Garantiezeitraumes für das Produkt, das ersetzt wird oder in dem sie eingebaut werden, keine Materialfehler oder Herstellungsmängel auf.

  2. Die Garantie bezieht sich nicht auf
    1. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport des fehlerhaften und des reparierten bzw. neuen Produktes, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit, Hebevorrichtungen, Gerüste); diese Kosten gehen zu Lasten des Käufers;
    2. Verschleißteile, wie beispielsweise alle Lampen (ausgenommen LED-Module), Batterien (ausgenommen Notlichtakkumulatoren); Computer und Server, die entweder Festplatten oder mechanische Verschleißteile beinhalten;
    3. Zubehörteile, wie beispielsweise Kabel, Abdeckungen und Widerstände zur Stromeinstellung;
    4. Kunststoffteile z.B. aus Polycarbonat, soweit diese sich aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses verfärben oder verspröden;
    5. Elektronische Komponenten und Produkte, die Tridonic als Handelswaren vertreibt, wie z.B. Touch Panels, IT-Netzwerkkomponenten und Computer unter fremden Labeln;
    6. Einstellungen bzw. Parametrierungen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiß, Ermüdung oder Verschmutzung verändern;
    7. Produktfehler, welche auf Software-Fehler, Bugs, Viren oder Ähnliches zurückzuführen sind; und
    8. Von Zeit zu Zeit notwendige Dienstleistungen, wie neuerliche Inbetriebnahme, Software-Updates etc.
  3. Die Garantie erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch den Garanten Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden.
     
  4. Zusatzinformation zu LED-Produkten: Bei LED-Modulen ist ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0,6%/1000 Betriebsstunden Stand der Technik und somit nicht von der Garantie erfasst, sofern dies in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Spezifikation, Produktbroschüre und dergleichen) nicht anders definiert ist. Die Herstellergarantie umfasst nicht die Farbtoleranz von LED-Modulen. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuen LED-Modul Toleranzen. In den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Spezifikation, Produktbroschüre und dergleichen) sind alle relevanten technischen Daten angeführt. Bei Nachlieferungen von LED-Modulen kann es aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.
     
  5. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder abgeändert.

    Bei der Erbringung von Garantieleistungen haftet Tridonic, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingen von Tridonic in der jeweils aktuellen Fassung bei Gewährung der Garantie, welche der Rechnung beigefügt sind oder vom Kunden bei Tridonic angefordert werden können. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
     
  6. Diese Garantie unterliegt österreichischem Recht, unter Ausschluss der Regelungen der UN-Konvention zum Internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Garantie ist Feldkirch, Österreich.